Berufskolleg Ahlen

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r

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Unser Angebot an Sie

Bildungsziel

Am 1. August 2022 trat die neue Verordnung über die Berufsausbildung zur bzw. zum Zahnmedizinischen Fachangestellten in Kraft.

Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre mit der Möglichkeit zur Verkürzung. Der Berufsschulunterricht findet zweimal wöchentlich statt. Das BK Ahlen hat sich den Wünschen und Bedürfnissen der umliegenden Praxen angepasst und bietet den Mittwochnachmittag als Berufsschultag an.

Den Auszubildenden werden umfassende Kenntnisse und Fertigkeiten, die in der zahnärztlichen Praxis für eine qualifizierte Unterstützung der Zahnärztin / des Zahnarztes bei der Versorgung der Patientinnen und Patienten erforderlich sind, vermittelt. Hierzu steht ein eigens für die Ausbildung der ZFA eingerichteter Fachraum zur Verfügung.

Inhalte im Überblick

Wissenswertes im Überblick

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r

Inhaltliche Schwerpunkte

Unsere Schule bietet im ersten Ausbildungsjahr verbindlich für alle Auszubildenden das Modul 1 – Qualitätsmanagement an, in dem Grundwissen des Qualitätsmanagements vermittelt wird. Im zweiten Ausbildungsjahr dürfen die leistungsstarken Schülerinnen und Schüler das Modul 2 durchlaufen. In diesem lernen sie den Umgang mit den Qualitätsmanagement-Instrumenten, wie z.B. Flowcharts oder Arbeitsanweisungen, kennen. Hierzu stehen ihnen mit neuester Technik ausgestattete EDV-Räume zur Verfügung. So sind die Auszubildenden nach der Abschlussprüfung bestens vorbereitet, um nach der Ausbildung das Modul 3 zu absolvieren und als geprüfte Qualitätsmanagement-Beauftragte die Praxis zu unterstützen.

Auch im Fach Leistungsabrechnung wird der Unterricht praxisnah und zum Teil bereits EDV unterstützt angeboten.

Zudem erwerben die Auszubildenden während des schulischen Teils ihrer Ausbildung umfangreiche Kenntnisse im Bereich Praxisorganisation und -verwaltung, sowie Wirtschaftskunde.

Neben dem Unterricht führen wir auf die Ausbildung abgestimmte Klassenfahrten durch. Jede Klasse besucht möglichst einmal im Laufe ihrer Ausbildung die Internationale Dental Schau (IDS) in Köln. Des Weiteren werden Workshops bei der Zahnärztekammer oder Besuche der Zahnklinik in Münster durchgeführt.

ab 01.08.2022

Der neugeordneten Rahmenlehrplan sieht für den schulischen Teil der Ausbildung vor, dass Ausgangspunkt der didaktisch-methodischen Gestaltung der Lernsituationen im Unterricht die Arbeits- und Geschäftsprozesse des beruflichen Handlungsfeldes sein sollen.

Dazu gibt der Lehrplan im berufsbezogenen Bereich die Bündelungsfächer Wirtschaftsbeziehungen und Praxismanagement, Zahnmedizinische Assistenz und Leistungserfassung und –abrechnung sowie die fremdsprachliche Kommunikation (Englisch) vor.

Im berufsübergreifenden Bereich finden sich, wie auch zuvor, die Fächer Deutsch / Kommunikation, Politik / Gesellschaftslehre, Sport / Gesundheitsförderung sowie Religionslehre.

Im Differenzierungsbereich werden die Auszubildenden auch weiterhin im Bereich Datenverarbeitung und Qualitätsmanagement unterrichtet. Im Unterschied zur bisherigen Vorgabe findet das Modul 2 ab der Mittelstufe aber für alle Schülerinnen und Schüler statt.

Lernbereiche / Fächer (lt. Prüfungsordnung bis zum Abschluss der Ausbildung im Jahr 2024)

Berufsbezogener Bereich

  • Zahnmedizinische Assistenz
  • Leistungsabrechnung
  • Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen
  • Praxismanagement
  • Datenverarbeitung
  • Englische Kommunikation

Berufsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch / Kommunikation
  • Politik / Gesellschaftslehre
  • Sport / Gesundheitsförderung
  • Religionslehre

Differenzierungsbereich

  • Qualitätsmanagement
Prüfungen

Zur Halbzeit der dreijährigen Ausbildung wird durch die Zwischenprüfung der bisher vermittelte Wissensstoff kontrolliert. Am Ende der Ausbildung erfolgt eine schriftliche und mündlich-praktische Abschlussprüfung vor einem Prüfungsausschuss der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe. Bei guten Leistungen ist die Teilnahme an der Abschlussprüfung schon nach 2,5 Jahren möglich.

Parallel zur o.g. alten Fassung der Prüfungsordnung, sieht die aktualisierte Ausbildungsordnung eine gestreckte Abschlussprüfung vor.

Etwa in der Mitte des Ausbildungsberufes findet Teil 1 schriftlich in den Prüfungsteilen „Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten“ und dem Prüfungsteil „Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten“ statt.

Die Ausbildung endet nach drei Jahren mit Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung, schriftlich in den Bereichen „Wirtschafts- und Sozialkunde“ und „Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen“, sowie mündlich im Bereich „Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen“.

Abschluss
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r

Nach erfolgreichem Schulbesuch wird der Berufsschulabschluss zuerkannt.

Im Zusammenhang mit dem Berufsschulabschluss kann ein höherer allgemeinbildender Abschluss erreicht werden. Unter den Voraussetzungen, dass eine bestimmte Berufsschulabschlussnote vorliegt, die Kammerprüfung bestanden wurde und notwendige Englischkenntnisse nachgewiesen werden können, kann der Mittlere Schulabschluss oder der Mittlere Schulabschluss mit Qualifikationsvermerk erworben werden.

Auch der Erwerb der Fachhochschulreife wird unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag ermöglicht.

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